Überbetrieblicher Kompetenznachweis

Die Lernenden durchlaufen während Ihrer Lehrzeit zwei überbetriebliche Kompetenznachweise. Jeder ÜK-Kompetenznachweise besteht aus zwei E-Tests und einem Transferauftrag.

Nach jedem ÜK-Block absolvieren die Lernenden einen Wissens-Test aus 12 Fragen, in welchem sie maximal 6 Punkte erreichen können. Beim Transferauftrag handelt es sich um eine schriftliche Arbeit zu einer vorgegebenen Arbeitssituation, welche maximal 12 Punkte ergibt.

ÜK-Komptenznachweis 1 E-Test 1 nach dem ÜK-Block 1
Transferauftrag 1 nach dem ÜK-Block 1
E-Test 2 nach dem ÜK-Block 2
 ÜK-Kompetenznachweis 2 E-Test 3 nach dem ÜK-Block 3
Transferauftrag 2 nach dem ÜK-Block 3
E-Test 4 nach dem ÜK-Block 4

Die Punkte der E-Tests und des Transferauftrags werden zusammen gezählt und ergeben eine Note, welche zur Erfahrungsnote Abschlussprüfung zählt.

Der überbetriebliche Kompetenznachweis 1 wird gegen Ende des 1. Lehrjahres abgeschlossen. Er ist Bestandteil des Qualifikationsgesprächs im 2. Semester. Der überbetriebliche Kompetenznachweis 2 wird gegen Ende des 2. Lehrjahres abgeschlossen. Dieser ist Bestandteil des Qualifikationsgesprächs im 4. Semester.