Die Lernenden durchlaufen während Ihrer Lehrzeit 2 überbetriebliche Kompetenznachweise. Jeder ÜK-Kompetenznachweise besteht aus 2 E-Tests und 1 Transferauftrag.
Nach jedem ÜK-Block absolvieren die Lernenden einen Wissens-Test aus 12 Fragen, in welchem sie maximal 6 Punkte erreichen können. Beim Transferauftrag handelt es sich um eine schriftliche Arbeit zu einer vorgegebenen Arbeitssituation, welche maximal 12 Punkte ergeben.
ÜK-Kompetenznachweis 1 |
E-Test 1 nach dem ÜK-Block 1
Transferauftrag 1 nach dem ÜK-Block 1
E-Test 2 nach dem ÜK-Block 2 |
ÜK-Kompetenznachweis 2 |
E-Test 3 nach dem ÜK-Block 3
Transferauftrag 2 nach dem ÜK-Block 3
E-Test 4 nach dem ÜK-Block 4 |
Die Punkte der E-Tests und des Transferauftrags werden zusammen gezählt und ergeben eine Note, welche zur Erfahrungsnote Abschlussprüfung zählt.
Der überbetriebliche Kompetenznachweis 1 wird gegen Ende des 1. Lehrjahres abgeschlossen und ist Bestandteil des Qualifikationsgesprächs 2. Semester. Der überbetriebliche Kompetenznachweis 2 wird gegen Ende des 2. Lehrjahres abgeschlossen und ist Bestandteil des Qualifikationsgesprächs 4. Semester.