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Fragen und Antworten - FAQ

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time2learn Login / Support

time2learn Anleitungen : Auf dieser Seite finden Sie Bedienungsanleitungen, Grundlagen und Videos zur Unterstützung der ersten Schritte in time2learn

Login VWBZ-Tool für Teilnehmende

ov-ap.swiss : Webseite der schweizerischen Branche «Öffentliche Verwaltung». Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Ausbildung, aber auch zu time2learn und weiteren Themen.

Zusätzliche aktuelle Themen veröffentlichen wir auch auf unserer Webseite. Mehrmals jährlich informiert Sie die Geschäftsstelle VWBZ zudem mit den ÖV-News über wichtige Neuerungen.

time2learn

  • Wo finde ich aktuelle Informationen und Daten zur Umstellung auf time2learn?

    Auf der Webseite von ov-ap.swiss sind die Daten für die Online-Schulungen, die Checkliste Migration und die Schulungsvideos aufgeschaltet.

  • Ich habe Fragen zu time2learn. Wohin kann ich mich wenden?

    Bei Fragen zu time2learn melden Sie sich am einfachsten beim Support: support.yt@time2learn.com oder per Telefon: 044 543 26 26.

  • Wo finde ich die Bedienungsanleitungen für time2learn?

    Auf der Webseite von time2learn/Bedienungsanleitungen finden Sie die wichtigsten Anleitungen (PDFs und Videos) für Berufsbildende und Lernende.

  • In unserem Lehrbetrieb wechselt der/die Berufsbildner/in. Wie erhält er/sie ein Login für time2learn?

    Der Lehrbetrieb kann die Rolle «verantwortliche/r Berufsbildner/in» (Rolle A) selbst im time2learn anpassen.

    Ein Wechsel der Rolle «Firmenadministrator/in» (Rolle F) muss der schweizerischen Branche ov-ap (mail@ov-ap.swiss) gemeldet werden.

    Bei technischen Fragen oder Problemen mit dem Login wenden Sie sich bitte direkt an den Support von time2learn.

    Zusätzlich bitten wir Sie, die Geschäftsstelle VWBZ über den Wechsel zu informieren.

  • Kann die Geschäftsstelle VWBZ ein Konto für time2learn einrichten?

    Nein, dies kann der/die hauptverantwortliche Berufsbildner/in.

Kursangebote

  • Wer sollte an einer BiVo-Schulung teilnehmen?

    Alle, die Lernende länger begleiten oder in die Ausbildung der Lernenden eingebunden sind.

  • Sind BiVo‑Schulungen nur für Berufsbildner/innen?

    Nein – auch Praxisbildnerinnen und -bildner sowie weitere Verantwortliche in der Ausbildung sind eingeladen. 

  • Kann nur eine Person an der Schulung teilnehmen und die anderen Personen des Lehrbetriebs ausbilden?

    Idealerweise nehmen alle Berufs- und Praxisbildner/innen, die Lernende im ersten Lehrjahr betreuen, an der BiVo-Schulung teil. Dies entspricht auch der Empfehlung des VWBZ-Vorstands.


    Falls eine Teilnahme am Präsenztag nicht möglich ist, bitten wir Sie, mindestens das E-Learning (Blended Learning) im Extranet von ov-ap vollständig zu bearbeiten.
    So stellen Sie sicher, dass Sie gut auf die Ausbildung nach der neuen Bildungsverordnung vorbereitet sind.

    zu den BiVo-Schulungen

  • Wo kann ich mich für den Erfahrungsaustausch ERFA anmelden?

    Sie müssen sich nicht anmelden. Sie können via Zoom-Link teilnehmen. Die Daten und Links finden Sie unter ERFA für Ausbildende

  • Ist der Besuch der GGV-Tage für alle Lernenden obligatorisch?

    Nein. Das Angebot des Gemeindeschreiber- und Geschäftsführerverbands GGV ist für Lernende, die ihre Lehre auf einer Gemeindeverwaltung im Kanton Luzern absolvieren. 

  • Ich weiss mein Passwort für das VWBZ-Tool nicht mehr. Wo melde ich mich?

    Schreiben Sie eine E-Mail an vwbz@lu.ch. Die Geschäftsstelle kann das Passwort für das VWBZ-Tool zurücksetzen.

  • Ist das WissensUpdate im 3. Lehrjahr obligatorisch?

    Nein, Sie müssen nicht daran teilnehmen. Falls Sie sich entschliessen, Ihr Wissen nicht mit anderen Lernenden aufzufrischen, melden Sie sich bitte auf der Geschäftsstelle VWBZ.

  • Wo kann ich mich für das WissensUpdate anmelden?

    Sie finden sämtliche Infos zum WissensUpdate im 3. Lehrjahr auf der Seite WissensUpdate.

Lernort ÜK

  • Muss ich als Berufsbildner/in die Lernenden separat zu ÜKs anmelden?

    Nein, mit Abschliessen des Lehrvertrags erfolgt automatisch eine Meldung an die Branche «Öffentliche Verwaltung». 

  • Was tun bei Krankheit oder Unfall an einem ÜK-Tag?

    Bitte informieren Sie sofort die Geschäftsstelle VWBZ via Kontaktformular oder telefonisch 041 228 65 97 und Ihren Lehrbetrieb.

  • An einem der ÜK-Tage habe ich eine Terminkollision. Wie kann ich das organisieren?

    Sprechen Sie mit Ihrem Berufsbildner oder Ihrer Berufsbildnerin. Diese melden sich spätestens zwei Wochen vor dem ÜK-Tag bei uns via Kontaktformular – wir bemühen uns dann um eine alternative Kursplanung.

  • Wo finden die ÜK statt?

    Die überbetrieblichen Kurse ÜK werden an verschiedenen Standorten in den Zentralschweizer Kantonen durchgeführt. Hier geht es zu den Standorten.

  • Wo finde ich das E-Learning?

    Loggen Sie sich time2learn ein. Das E-Learning finden Sie beim entsprechenden üK-Tag unter «Vorbereitung». Falls Sie noch keinen Zugriff haben, bitten Sie Ihre Berufsbildnerin oder Ihren Berufsbildner, ein Konto einzurichten.

  • Muss das E-Learning vor dem ÜK absolviert werden?

    Ja, das E-Learning ist verpflichtend und dient der Vorbereitung auf den ÜK. Wer die Aufgaben vor dem Kurstag bearbeitet, kann dem Unterricht besser folgen und aktiv mitarbeiten.

  • Wann kann der E-Test absolviert werden?

    Jeder E-Test gehört zu einem ÜK-Block. Sie können den E-Test absolvieren, sobald Sie den entsprechenden ÜK-Block abgeschlossen haben – zum Beispiel den E-Test 1 nach dem ÜK-Block 1. Die Abgabetermine finden Sie auf unserer Webseite bei den überbetrieblichen Kompetenznachweisen.

  • Kann ich für den E-Test meine Notizen benutzen?

    Ja, der E-Test kann mit «Open book» absolviert werden und dauert 20 Minuten.

  • Wo kann man nachsehen, was im Transferauftrag falsch war?

    Die ÜK-Kompetenznachweise (E-Test und Transferauftrag) sind Bestandteile des Qualifikationsverfahrens. Aus diesem Grund ist es nicht möglich, zum jetzigen Zeitpunkt detaillierte Einsicht in die Resultate zu erhalten. 

    Dies ist erst nach Abschluss des gesamten EFZ im Rahmen eines Rekurses möglich. Dies sind formale Regelungen, die wir einhalten müssen. Aus diesem Grund kann der VWBZ keine detaillierte Auskunft zu den Resultaten im E-Test und Transferauftrag geben.

Lernort Betrieb

  • Wer ist für den Lehrvertrag zuständig?

    Die Lehrbewilligung wird von der Dienststelle Berufs- und Weiterbildung (LU) bzw. vom Amt für Berufsbildung (NW, OW, SZ, UR, ZG) erteilt.

  • Wer ist zuständig für die Erfassung der Lernenden und weiteren Ausbildenden auf der Lernenden-Plattform?

    Der/die hauptverantwortliche Berufsbildner/in. Sie erfassen ihre Lernenden sowie weitere Ausbildnerinnen und Ausbildner des Betriebs auf der Lernenden-Plattform der schweizerischen Branche Öffentliche Verwaltung (ov-ap.swiss).

  • In unserem Lehrbetrieb wechselt der/die hauptverantwortliche Berufsbildner/in. Wo müssen wir das melden?

    Der Lehrbetrieb meldet den Wechsel 

    • der Dienststelle Berufs- und Weiterbildung (Kt. LU), bzw. dem Amt für Berufsbildung. Der Zugang zu Notendatenbank DBLAP2 und zur Schulsoftware wird somit automatisch neu geregelt.
    • der Geschäftsstelle VWBZ.
  • Was ist meine Rolle als Ausbildner/in im Lehrbetrieb?

    • Sie begleiten die Lernenden mit den Ausbildungsinstrumenten im time2learn – insbesondere bei den Praxisaufträgen.
    • Sie führen Ihre Lernenden in die Selbst- und Fremdeinschätzung mit dem Kompetenzraster ein.
    • Pro Semester führen Sie ein Qualifikationsgespräch mit den Lernenden.
    • Sie stellen sicher, dass die Lernenden das Blended Learning selbständig bearbeiten und an den ÜK-Präsenztagen teilnehmen.
    • Sie unterstützen die Lernenden bei den Transferaufträgen im Lehrbetrieb.
    • Sie begleiten die Lernenden im Berufsalltag und fördern deren Handlungskompetenzen.
  • Wie erstelle ich das Ausbildungsprogramm?

    Im time2learn finden Sie im Cockpit Anleitungen und Videos für Berufsbildende. Hilfreich ist zudem das Dokument «Lernortkooperation».

  • Wann plane ich das Qualifikationsgespräch ein?

    Sie führen das Qualifikationsgespräche jeweils am Ende eines Semesters durch. Dies ergibt den betrieblichen Kompetenznachweis mit Note.

  • Bis wann müssen die Noten mit DBLAP2 synchronisiert sein?

    Die betrieblichen und überbetrieblichen Kompetenznachweise müssen mit DBLAP2 synchronisiert sein:

    •  1. und 2. Lehrjahr: bis 15. August 
    •  3. Lehrjahr: bis 15. Mai

Qualifikationsverfahren QV

  • Wann erhalten wir Informationen zum QV 2026?

    Die Lernenden erhalten im ÜK5 ausführliche Informationen zum Qualifikationsverfahren. Weitere Infos finden Sie auf der Seite Qualifikationsverfahren.

  • Wer ist zuständig für die Organisation des QV?

    Die Geschäftsstelle VWBZ ist zuständig für die Organisation des betrieblichen Qualifikationsverfahrens QV. Sie übernimmt dabei die Vorgaben der schweizerischen Branche ov-ap.

Bleibt Ihre Frage trotzdem offen?  Nehmen Sie Kontakt mit uns auf: Kontaktformular


 

Kontakt

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung – nutzen Sie das Kontaktformular oder erreichen Sie uns auf unserer Hauptnummer.

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Hirschengraben 36

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041 228 65 97