Die KV-Lehre setzt sich aus einem schulischen und einem betrieblichen Teil zusammen. Nachfolgend finden Sie Informationen zu häufig gestellten Fragen. Wenn Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.
Wer ist grundsätzlich wofür verantwortlich bzw. Ihre Ansprechperson?
Lehrvertrag / Lehrbewilligung |
Dienststelle Berufs- und Weiterbildung (LU) bzw.
Amt für Berufsbildung (NW, OW, SZ, UR, ZG) |
Schulische Ausbildung |
Berufsfachschule |
Betriebliche Ausbildung |
Lehrbetrieb |
Branchenkunde / ÜK |
Geschäftsstelle VWBZ |
Betriebliches QV |
Geschäftsstelle VWBZ / Chefexpertin |
Schulisches QV |
Berufsfachschule |
Wie erhalte ich aktuelle Informationen zur betrieblichen Ausbildung?
- Im VWBZ-Tool finden Sie die aktuellen ÜK-Termine Ihrer Lernenden. Informationen zur Anwendung finden Sie im unten aufgeführten Quickguide.
- Das Extranet ov-ap enthält die Ausbildungsgrundlagen wie Lern- und Leitungsdokumentation (BOG) mit den 28 betrieblichen Leistungszielen und das ÜK-Lehrmittel. Die Dokumente finden Sie unter «Blended Learning > Flipbooks».
- Die ÖVnews sind unser Newsletter, der Sie mehrmals jährlich über Aktuelles informiert.
- Die Modulschulungen legen die Basis für Ihre Arbeit als Ausbildner/in in unserer Branche.
Wer richtet das Login auf den verschiedenen Plattformen ein?
VWBZ-Tool |
Die Lernenden im 2. und 3. Lehrjahr haben bereits Ihre Logindaten. Sollten Sie neue Lernende aus einer anderen Branche übernehmen oder eine Lehrfortsetzung erfolgt, melden Sie diese bitte bei der Geschäftsstelle VWBZ.
Wenn Sie selber noch keinen Zugang haben, melden Sie sich bitte bei uns.
Weitere Informationen zum VWBZ-Tool finden Sie im Quickguide für Berufsbildner/innen.
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Extranet ov-ap |
Sie als Berufsbildner/in richten die Accounts für neue Ausbildner/innen und allfällige neue Lernende mit Branchenwechsel oder Lehrfortsetzung ein.
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rALS |
Sie als Berufsbildner/in richten den Account ein.
Detaillierte Informationen finden Sie im Handbuch rALS.
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Der Wechsel von hauptverantwortlichen Berufsbildner/innen ist der Dienststelle Berufs- und Weiterbildung bzw. dem Amt für Berufsbildung zu melden. Der Zugang zu Notendatenbank DBLAP2 und zum Schulsoftware wird somit automatisch neu geregelt.
Wo melde ich die neuen Lernenden für den ÜK an?
Eine Anmeldung für den ÜK ist nicht nötig. Die Geschäftsstelle VWBZ übernimmt die Daten direkt von der Plattform DBLAP.