Überbetriebliche Kurse (ÜK)

Die Überbetrieblichen Kurse (ÜK) vermitteln die wesentlichen Branchenkenntnisse der öffentlichen Verwaltung. Während der Lehrzeit besuchen die Lernenden 6 ÜKs à jeweils 2-5 Tagen. Der Besuch aller ÜK-Tage ist für die Lernenden obligatorisch und Voraussetzung für die Zulassung ans Qualifikationsverfahren.

Die Lernenden benötigen an den ÜK-Tagen die Lern- und Leistungsdokumentation sowie das ÜK-Lehrmittel. Weitere Kursunterlagen sind zu jedem ÜK auf der VWBZ-Plattform in der entsprechenden Veranstaltung aufgeschaltet. Alle Unterlagen nehmen die Lernenden in digitaler Form oder allenfalls auf Papier in den Unterricht mit. Bitte beachten Sie dazu das untenstehende Merkblatt "Einsatz digitaler Medien im ÜK".

Inhalt
Im ÜK werden 33 Leistungsziele erarbeitet, welche im direkten Zusammenhang mit den 28 betrieblichen Leistungszielen stehen. Der Inhalt dieser 33 Leistungsziele ist im ÜK-Lehrmittel zusammengefasst (aufgeschaltet im Extranet ov-ap). Die ÜK-Inhalte dienen dem Aufbau der branchenspezifischen Kompetenzen. Ausserdem werden die Lernenden im ÜK auf das betriebliche Qualifikationsverfahren (QV) vorbereitet sowie in die qualifizierenden Elemente ALS und PE eingeführt.

Anmeldung zum ÜK
Übrigens, eine Anmeldung der Lernenden für die ÜKs ist nicht nötig. Wir nehmen die Daten direkt von der DBLAP.

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