Um das Fähigkeitszeugnis als Kauffrau/Kaufmann zu erhalten, müssen die Lernenden das schulische und das betriebliche Qualifikationsverfahren unabhängig voneinander bestehen.
Informationen zum schulischen QV finden Sie in der Bildungsverordnung und im Bildungsplan bzw. erhalten die Lernenden in der Berufsfachschule. Im ÜK werden die Lernenden zum betrieblichen QV informiert und erhalten alle Information zum Aufbau und Ablauf des QVs.
Weitere Informationen zum QV generell und zur konkreten Durchführung finden Sie auf den folgenden Seiten.