Bei der betrieblichen Abschlussprüfung stellen die Lernenden ihr Wissen und Können in zwei Prüfungen unter Beweis. Dazu kommt die Erfahrungsnote aus PE und ALS.
Betriebliche Erfahrungsnote (50%)
Diese setzt sich aus allen PE- und ALS-Noten zusammen und wird auf eine ganze oder halbe Note gerundet.
Berufspraxis mündlich (25%)
In Form von zwei auf den Arbeitsalltag bezogenen Gesprächssituationen à je 15 Minuten wird das Wissen und Verhalten in einer Alltagssituation geprüft.
Die Grundlagen für die mündliche Prüfung sind der Praxisbericht und das Ausbildungsprogramm, welche im rALS aufgeschaltet werden. Beide Dokumente spiegeln den tatsächlichen Inhalt der Lehre wieder. Alles, was in den beiden Dokumenten aufgeführt ist, kann von den Experten als Prüfungsthema gewählt werden.
Die Lernenden werden im ÜK 2 und 4 in den Praxisbericht eingeführt und angehalten, diesen laufend nachzuführen. Auch das Ausbildungsprogramm soll nach jedem Einsatzbereich durch Berufsbildner/in und Lernende/r auf den aktuellen Stand gebracht werden.
Berufspraxis schriftlich (25%)
Die schriftliche Prüfung dauert zwei Stunden. Sie berücksichtigt allgemeine und betriebsgruppenspezifische Fragestellungen zur Arbeit bei Kanton oder Gemeinde. Die 28 Leistungsziele der betrieblichen Ausbildung und die 33 Leistungsziele der überbetrieblichen Kurse bilden die Grundlage für das schriftliche QV. Das ÜK-Lehrmittel (aufgeschaltet im Extranet von ov-ap) ist ein sehr gutes Hilfsmittel, um sich auf die betrieblich schriftliche Prüfung vorzubereiten.
Die genauen Bedingungen für das Bestehen des betrieblichen Qualifikationsverfahrens sind in der untenstehend aufgeführten Wegleitung sowie im der Lern- und Leistungsdokumentation (LLD), Register 3 bzw. in der Bildungsverordnung, Art. 22, Abs. 1a zu finden.
Im ÜK 6, welcher im Frühling des letzten Lehrjahres stattfindet, wird auf den Ablauf und die Inhalte des QV im Detail eingegangen. Zudem erhalten die Lernenden Informationen, wie Sie sich auf das QV vorbereiten können, es wird eine schriftliche Prüfung aus dem Vorjahr gelöst und Prüfungsexperten/-Expertinnen üben mit den Lernenden das mündliche Prüfungsgespräch 1:1.
Weitere Informationen zum QV, wie etwa zu den Themen Nachteilsausgleich oder Notenbekanntgabe, finden Sie auf der jeweiligen Seite Ihres Kantons
Dokumente / Links