Praxisbericht inkl. Ausbildungsprogramm

Der Praxisbericht beschreibt, was die Lernenden in ihrer Ausbildung gearbeitet und gelernt haben. Zusammen mit dem Ausbildungsprogramm ist er ein Abbild des Lehrverlaufs und -inhalts. Beide Dokumenten dienen als Grundlage für die Prüfungsexperten/-expertinnen beim mündlichen QV.

Wir empfehlen, dass die Lernenden ihre Dokumente während der Lehre laufend ergänzen und überarbeiten. Nur so entsteht am Ende der Lehrzeit ein realistisches Bild der Ausbildung. Im ÜK2 und ÜK4 werden die Lernenden über die Dokumente und deren konkrete Handhabung informiert. Im ÜK6 werden die bereits erstellten Dokumente gemeinsam besprochen und auf Vollständigkeit überprüft. 

Abgabetermin
Der Abgabetermin des Praxisberichts ist der 28. Februar des letzten Lehrjahres. Bitte beachten Sie dazu die unten aufgeführten Merkblätter und Muster. 

Der Praxisbericht wird von den Lernenden im rALS ausgefüllt und als Attachment muss das Ausbildungsprogramm hochgeladen werden. Weitere Dokumente und Formulare aus dem Berufsalltag können ebenfalls als Attachement hochgeladen werden.

Der Praxisbericht muss nach der mündlichen Freigabe des Lernenden durch den/die Berufsbildner/in signiert werden. Dadurch erfolgt die Übermittlung an die Geschäftsstelle VWBZ.

Schnell gefunden

Geschäftsstelle VWBZ

Hirschengraben 36

6002 Luzern


Telefon
041 228 65 97

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