Fragen und Antworten - FAQ

ÜK-Themen

E-Test / Transferauftrag

  • Wann darf ein E-Test gemacht werden?

     

    Ein E-Test gehört stets zu einem ÜK-Block. Er kann nach Abschluss des entsprechenden Blocks gemacht werden (z. B. E-Test 1 nach ÜK 1-Block).

  • Wo kann man nachsehen, was im Transferauftrag falsch war?

     

    Die ÜK-Kompetenznachweise (E-Test und Transferauftrag) sind Bestandteile des Qualifikationsverfahrens. Aus diesem Grund ist es nicht möglich, zum jetzigen Zeitpunkt detaillierte Einsicht in die Resultate zu erhalten. 

    Dies ist erst nach Abschluss des gesamten EFZ im Rahmen eines Rekurses möglich. Dies sind formale Regelungen, die wir einhalten müssen. Aus diesem Grund kann der VWBZ keine detaillierte Auskunft zu den Resultaten im E-Test und Transferauftrag geben.

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