Kann ich den Kurstag z.B. aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht besuchen, informiere ich die Geschäftsstelle VWBZ (vwbz@lu.ch / 041/228 65 97) und meinen Lehrbetrieb sofort darüber.
Jeder E-Test bezieht sich ausschliesslich auf die Themen des dazugehörenden ÜK-Blocks. Sobald ein gesamter ÜK-Block abgeschlossen ist, kann der E-Test gelöst werden:
Gemäss Information von ov-ap sind die ÜK-Kompetenznachweise (E-Test und Transferauftrag) Bestandteile des Qualifikationsverfahrens. Aus diesem Grund ist es nicht möglich, zum jetzigen Zeitpunkt detaillierte Einsicht in die Resultate zu erhalten.
Dies ist erst nach Abschluss des gesamten EFZ im Rahmen eines Rekurses möglich. Dies sind formale Regelungen, die wir einhalten müssen. Aus diesem Grund kann der VWBZ keine detaillierte Auskunft zu den Resultaten im E-Test und Transferauftrag geben.
Im Prinzip ja. Die idealere Lösung ist jedoch, dass alle Berufs-und Praxisbildner/innen, welche direkt in die Ausbildung des ersten Lehrjahres involviert sind, die Schulung besuchen. Dies ist auch die Empfehlung des Vorstands.
Ausbildner/innen, welche den Präsenztag nicht besuchen, sollen mindestens das Blended Learning (E-Learning) im Extranet von ov-ap vollumfänglich bearbeiten.
Bleibt Ihre Frage trotzdem offen? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf: E-Mail VWBZ
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6002 Luzern
Telefon 041 228 65 97