Bitte informieren Sie sofort die Geschäftsstelle VWBZ (vwbz@lu.ch / 041 228 65 97) und Ihren Lehrbetrieb.
Sprechen Sie mit Ihrem Berufsbildner oder Ihrer Berufsbildnerin. Diese melden sich spätestens zwei Wochen vor dem ÜK-Tag bei uns (vwbz@lu.ch) – wir bemühen uns dann um eine alternative Kursplanung.
Ein E-Test gehört stets zu einem ÜK-Block. Er kann nach Abschluss des entsprechenden Blocks gemacht werden (z. B. E-Test 1 nach ÜK 1-Block).
Die ÜK-Kompetenznachweise (E-Test und Transferauftrag) sind Bestandteile des Qualifikationsverfahrens. Aus diesem Grund ist es nicht möglich, zum jetzigen Zeitpunkt detaillierte Einsicht in die Resultate zu erhalten.
Dies ist erst nach Abschluss des gesamten EFZ im Rahmen eines Rekurses möglich. Dies sind formale Regelungen, die wir einhalten müssen. Aus diesem Grund kann der VWBZ keine detaillierte Auskunft zu den Resultaten im E-Test und Transferauftrag geben.
Nein. Wenn Sie Lernende im Extranet der Branche «Öffentliche Verwaltung» anmelden, sind sie automatisch auch für alle ÜKs eingeschrieben.
Nein, dies kann der/die Berufsbildner/in oder die Geschäftsstelle ov-ap.
Wählen Sie im Login-Bereich von ov‑ap «Passwort vergessen» – oder wenden Sie sich direkt an ov‑ap, falls das nicht funktioniert. VWBZ kann das Passwort nicht zurücksetzen.
Loggen Sie sich im Extranet ov‑ap ein. Das Blended-Learning ist dort im persönlichen Bereich zu finden. Falls Sie noch keinen Zugriff haben, bitten Sie Ihre Berufsbildnerin oder Ihren Berufsbildner, ein Konto einzurichten.
Im Extranet unter «Anleitungen/FAQ» finden Sie eine Schritt-für-Schritt Anleitung für Berufsbildende. Hilfreich ist zudem das Dokument «Lernortkooperation». Dieses finden Sie im Extranet unter «Dokumente - 02_berufsbildner - 02_03_info_diverses»
Im Extranet unter «Anleitungen/FAQ» finden Sie in der rechten Spalte die Anleitung zum ÜK-Kompetenznachweis.
Alle, die Lernende länger begleiten oder in die Ausbildung der Lernenden eingebunden sind.
Nein – auch Praxisbildnerinnen und -bildner sowie weitere Verantwortliche in der Ausbildung sind eingeladen.
Idealerweise nehmen alle Berufs- und Praxisbildner/innen, die Lernende im ersten Lehrjahr betreuen, an der BiVo-Schulung teil. Dies entspricht auch der Empfehlung des VWBZ-Vorstands. Falls eine Teilnahme am Präsenztag nicht möglich ist, bitten wir Sie, mindestens das E-Learning (Blended Learning) im Extranet von ov-ap vollständig zu bearbeiten. So stellen Sie sicher, dass Sie gut auf die Ausbildung nach der neuen Bildungsverordnung vorbereitet sind.
zu den BiVo-Schulungen
Bleibt Ihre Frage trotzdem offen? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf: E-Mail VWBZ
Login Extranet ov-ap
ÖVnews
Hirschengraben 36
6002 Luzern
Telefon 041 228 65 97